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Aufnahme auf Rechtsgrundlage des PsychKG

Nicht jeder, der sich in psychiatrische Behandlung begibt, macht das freiwillig. Manche Menschen werden auch auf Rechtsgrundlage des PsychKG – das steht für Psychisch-Kranken-Gesetze – eingewiesen, entweder auf Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses, auf Veranlassung des zuständigen Ordnungsamtes oder durch das Amtsgericht.

Für diese Patientinnen und Patienten kann gerade die erste Zeit sehr belastend sein. Wir versichern Ihnen, dass wir Sie nach den Regeln und den Standards der Psychiatrie wie alle anderen Patientinnen und Patienten behandeln. Dazu entwerfen wir einen individuellen Behandlungsplan und besprechen diesen mit Ihnen.

Auch wenn Sie auf Grundlage des PsychKG und gegen Ihren Willen eingewiesen werden, haben Sie dennoch ausdrücklich bestimmte Rechte, auf die Sie uns selbstverständlich ansprechen und die Sie einfordern können. Die folgende Liste macht das deutlich:

1. Sie können eine Person Ihres Vertrauens benennen, die über die Aufnahme im Krankenhaus unterrichtet wird. Bitte sagen Sie uns, wen wir benachrichtigen sollen.

2. Wir unterstützen Sie dabei, notwendige Hilfen für Ihre Familie und hilfsbedürftige Angehörige zu organisieren sowie Ihre Vermögensangelegenheiten zu klären.

3. Spätestens am Tag nach der Aufnahme muss eine Richterin oder ein Richter entscheiden, dass Sie auch weiterhin bei uns untergebracht werden sollen. Andernfalls können Sie die Klinik auf eigenen Wunsch sofort verlassen. Sie haben auch ein Recht darauf, mit der Richterin oder dem Richter persönlich zu sprechen. In der Regel erfolgt dieses Gespräch vor der Entscheidung.

4. Wir müssen sicherstellen, dass Sie sich – so lange die Unterbringungsvoraussetzungen bestehen – der Behandlung nicht entziehen. Deswegen versuchen wir zum Beispiel auch mit Ihnen eine einvernehmliche Lösung in der Frage zu finden, ob Sie die Klinik auch stundenweise verlassen dürfen. Dabei achten wir darauf, dass sowohl Sie als auch andere geschützt werden.

5. Sie können persönliche Gegenstände in Ihrem Zimmer aufbewahren. Dabei müssen wir jedoch darauf achten, dass keine gesundheitlichen Nachteile für Sie oder die Mitpatientinnen und -patienten entstehen. Gefährliche Gegenstände wie Waffen oder spitze Stifte und Schlüssel oder auch Kanülen behalten wir während des Aufenthaltes ein.

6. Sie dürfen Post absenden und empfangen, insbesondere mit Ihren gesetzlichen Vertreterinnen oder Vertretern. Außerdem dürfen Sie telefonieren, sofern andere Personen dadurch nicht erheblich gestört werden.

7. Sie haben das Recht, regelmäßig Besuch zu empfangen, insbesondere von Ihren gesetzlichen Vertreterinnen und Vertretern.

8. Falls Sie – zum Beispiel als Folge Ihrer Krankheit – eine erhebliche Gefahr für Ihre eigene psychische Gesundheit oder das Zusammenleben auf der Station darstellen, können wir Ihren Aufenthalt im Freien beschränken, Sie besonders überwachen oder Ihre Bewegungsfreiheit durch Fixierung einschränken. Diese Maßnahmen werden vorher mit Ihnen besprochen, um Sie gegebenenfalls durch gegenseitige Vereinbarungen abzuwenden. Jede Beschränkung Ihrer Freiheit ist im Rahmen des PsychKGs eng befristet und wird sofort aufgehoben, sobald die Voraussetzungen dafür gegeben sind.

Wenn Sie mit der Art und Weise Ihrer Unterbringung oder der Behandlung nicht einverstanden sind, sprechen Sie bitte direkt mit uns darüber. Gegen eine Unterbringung durch das Amtsgericht können Sie förmliche Beschwerde einlegen, über die dann vom Landgericht entschieden wird. Eine Beschwerde über die Krankenhausbehandlung können Sie auch bei der Beschwerdestelle des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe vorbringen (Aushang auf Station).

Adressen:

Landschaftsverband Westfalen-Lippe

LWL-Beschwerdekommission

Hörsterplatz 2

48147 Münster

Tel.: 0251 / 591 6806