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Baumkronen im Sommer, im Vordergrund sind blühende rosafarbene und grüne Blätterdächer zu sehen, im Hintergrund der blaue Sommerhimmel

Besucher und Besucherinnen

Besucherinnen und Besucher sind in unserer Klinik immer herzlich willkommen. Sie können sich direkt zur Station begeben oder an der Pforte (Hauptgebäude) melden. Bitte beachten Sie dabei immer die Besuchszeiten.

Bitte beachten Sie aber die Informationen zur aktuellen geänderten Besuchssituation durch die Coronalage auf unserer Startseite.

Das Café ist zurzeit wieder geöffnet.

Für Besucherinnen und Besucher bieten wir in unserer Caféteria (Hauptgebäude) kleine Speisen und Getränke an. Öffnungszeiten: 10:30 bis 17:00 Uhr

Parkordnung

Die LWL-Klinik Münster bittet Sie folgende Parkordnung zu beachten.

Das Befahren des Klinikgeländes wird auch Besucherinnen und Besuchern nur in Ausnahmefällen gestattet. Nutzen Sie unsere Besucherparkplätze an der Jahnstraße oder an der Kinderhauser Straße und genießen Sie einen Spaziergang durch unser schönes Parkgelände.
Grundsätzlich gilt bei Befahren des Klinikgeländes durch Besucherinnen und Besucher:

Die Straßen des Geländes der LWL-Klinik Münster sind als verkehrsberuhigte Zone ausgewiesen. Das bedeutet:

  • Schrittgeschwindigkeit
  • Fußgänger haben Vorrang
  • Parken ist nur in gekennzeichneten Flächen erlaubt.
  • Halten zum Be- und Entladen oder Ein- und Aussteigen ist gestattet
  • Das Befahren aller Grünflächen mit dem Fahrzeug ist untersagt.
  • Die Parkdauer auf den ausgewiesenen Parkflächen darf maximal 60 Minuten nicht   überschreiten. Eine Parkscheibe ist einzustellen und gut sichtbar auszulegen.
  • Ohne Vorwarnung kostenpflichtig abgeschleppt werden auf Grünflächen abgestellte Fahrzeuge;
  1. Fahrzeuge, die verkehrsbehindernd parken;
  2. Fahrzeuge, die in Feuerwehrzufahrten abgestellt sind;
  3. Fahrzeuge, in denen keine Parkscheibe ausgelegt ist oder deren Parkscheibe falsch eingestellt ist.

Mit der Zufahrt in das Klinikgelände wird die Parkordnung beziehungsweise die Zufahrtsregelung verbindlich anerkannt.